Festlegungen zum weiteren Sport- und Trainingsbetrieb des TSV

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, die Veröffentlichung und Inkraftsetzung o.g. Verordnungen veranlasst den Vorstand, die Handlungshinweise für den weiteren Sport und Trainingsbetrieb für unseren Verein zu Präzisieren.

Die Erweiterte Testpflicht (3G-Regelung) hat zur Folge, dass zum Training von jedem Mitglied ein negatives Testergebnis nachzuweisen ist und vom Übungsleiter zu dokumentieren.

Dies kann erfolgen:

durch einen PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden ist oder alternativ

durch einen Test im Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren wenn nicht älter als 24 Stunden oder,

durch einen Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder

einen Selbsttest vor Ort durchgeführt und vom Übungsleiter die Durchführung kontrolliert wird.

Ausnahmen zur Testpflicht bilden hierbei:

Kinder unter 6 Jahren und alle noch nicht eingeschulten Kinder

Schüler, wenn sie den Nachweis der der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzeptes erbringen (z.B. durchgeführte Tests mit Ergebnis der Schule)

Geimpfte und genesene Mitglieder

Der Impfnachweis und Genesenen Status ist entsprechend vom Übungsleiter einzufordern und die Identität abzugleichen.

Wird kein Nachweis vorgelegt, so ist der Sportler vom Training auszuschließen und der Zutritt zur Sporthalle zu verweigern. Die Bestimmungen aus dem Hygieneschutzkonzept des TSV bleiben weiter bestehen.

Wir bitten alle die Allgemeinen Hygiene-, und Abstandsregeln einzuhalten. Das Tragen von qualifiziertem Mund und Nasenschutz sowie die Einhaltung der Desinfektion Regeln wird vorausgesetzt.

Diese Regeln sind ab dem heutigen Tag (12.10.2021) auf unbestimmten Zeitraum geltend. Wir bitten um Euer Verständnis und Kooperation, um dem Trainingsbetrieb trotz neuer Corona-Auflagen aufrecht erhalten zu können.

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